Für den Briefwahlantrag geben Sie bitte Ihren Namen, (alle) Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) in Gehrden an sowie ggf. eine abweichende Anschrift für den Versand der Briefwahlunterlagen. Da in diesem Jahr zeitgleich mehrere Wahlen stattfinden (12. September Kommunalwahlen, 26. September etwaige kommunale Stichwahl, 26. September Bundestagswahl), teilen Sie uns bitte mit, für welche Wahl/en Sie die Briefwahlunterlagen beantragen möchten.
Die Briefwahlunterlagen werden ab Mitte August von der Briefwahlstelle der Stadt Gehrden versendet.
Wenn Sie den Briefwahlantrag persönlich in der Briefwahlstelle stellen, können Sie entweder gleich vor Ort wählen, oder die Unterlagen sofort mitnehmen. Eine von Ihnen beauftragte Person darf die Unterlagen gegen Vorlage einer schriftlichen Vollmacht für Sie abholen.
Durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht dürfen Sie für bis zu vier weitere wahlberechtigte Personen den Antrag auf Briefwahl stellen sowie die Briefwahlunterlagen für diese abholen.
Der Wahlbrief muss spätestens am 12. September 2021 um 18:00 Uhr bei der Gemeindewahlleitung, Kirchstr. 1-3, eingegangen sein, sonst werden die Stimmen nicht gezählt. Im Falle einer Stichwahl und zur Bundestagswahl muss der Wahlbrief spätestens am 26. September 2021 um 18:00 Uhr eingegangen sein. Für den rechtzeitigen Zugang hat die wahlberechtigte Person Sorge zu tragen.
Sollten Sie Ihre Wahlunterlagen aus dem Ausland zusenden, beachten Sie bitte die Postlaufzeiten.