In diesem Jahr laufen die Amtszeiten für die (Jugend)Schöffinnen und -Schöffen aus. Für die neue Sitzungsperiode 2019 bis 2023 werden daher Gehrdener Bürgerinnen und Bürger gesucht, die bereit sind, dieses Ehrenamt zu übernehmen.
Bereits jetzt können Interessierte ihre Bewerbung bei der Stadt Gehren einreichen.
Zur Erläuterung:
Schöffinnen und Schöffen sind ehrenamtliche Richter, die als Beisitzer in einem Strafprozess in voller richterlicher Unabhängigkeit und mit gleichem Stimmrecht wie Berufsrichter mitwirken.
Bis Mitte 2018 muss die Stadt Gehrden eine vom Rat beschlossene Liste an das Amtsgericht Wennigsen übersenden. Die Vorschläge für die Wahl der Jugendschöffinnen und -schöffen werden von der Stadt Gehrden an die Region Hannover weitergeleitet, die dann eine Auswahl vornehmen und diese dann den Gerichten vorschlagen wird. Hierfür können die Bewerbungsunterlagen nur bis zum 09.03.2018 eingereicht werden.
Als Grundvoraussetzung für die Übernahme in eine Vorschlagsliste gilt:
- Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit
- zu Beginn der Amtsperiode (01.01.2019) zwischen 25 und 69 Jahre alt sein
- zur Zeit der Aufstellung der Vorschlagsliste im Gebiet der Stadt Gehrden wohnen
- Erfahrung in der Jugenderziehung (nur bei Jugendschöffen)
Eine Aufnahme in die Vorschlagsliste hat nicht automatisch die Berufung in ein Schöffenamt zur Folge. Ein Ausschuss beim Amtsgericht Wennigsen bzw. (bei Jugendschöffen) ein Ausschuss bei der Region Hannover bestimmt, wer zur Schöffin bzw. zum Schöffen berufen wird.
Die Bewerbungsunterlagen können unter den untenstehenden Links aufgerufen werden.
Bitte senden Sie die Bewerbungsunterlagen ausgefüllt und unterschrieben bis zum 11.05.2018 an folgende Adresse:
Stadt Gehrden
Fachdienst 33
Kirchstr. 1-3
30989 Gehrden
per Fax: 05108/6404-99330
per E-Mail: brandt@gehrden.de
Sie können sich (sofern Sie die Voraussetzungen erfüllen) selbstverständlich auch gleichzeitig als Schöffin/Schöffe und Jugendschöffin/Jugendschöffe bewerben.