Online- Fundsachenversteigerung
Versteigerung nicht abgeholter Fundsachen
Auf Grund der Corona-Pandemie haben wir uns entschlossen die Versteigerung nicht abgeholter Fundsachen künftig online durchzuführen.
Zur Versteigerung kommen nur Fundgegenstände, die länger als ein halbes Jahr im Fundbüro aufbewahrt wurden und für die bis zum Versteigerungsbeginn kein/e Eigentümer/in ermittelt werden kann.
Die Eigentümer/-innen oder sonstigen Empfangsberechtigten werden nach § 980 BGB aufgefordert, Ihre Rechte an den Fundgegenständen gegenüber dem Fundbüro im Bürgerservice der Stadt Gehrden geltend zu machen.
Online-Versteigerung, wie geht das?